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VI1095 — Nachbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Inhalt: Mitarbeitende im Lebensmittelbereich müssen alle zwei Jahre
an einer Folgeschulung zum § 43 IfSG teilnehmen.
Ziel der Belehrung ist es, ein Bewusstsein für die Problematik
der Übertragung von Krankheitserregern durch Lebensmittel zu
schaffen. Sie soll den im Lebensmittelbereich Tätigen in die Lage
versetzen, Anhaltspunkte für ein Tätigkeitsverbot bei sich selbst
festzustellen und entsprechend handeln zu können.
Zielgruppe: Mitarbeitende von Küche, Service, Wohnbereichsküche
Kliniken: Alle Einrichtungen der Hasselmann Gruppe
Nutzen: Nachbelehrung nach § 43 IfSG
Referentin: Anja Blanke, Pflegefachkraft
Hygienebeauftragte der Hasselmann Gruppe
Ort: Blomberg Klinik GmbH, Besprechungsraum 2
Datum: 07. Dezember 2023, 13.30 – 14.30 Uhr
Dauer: 1 Stunde Seminardauer
Teilnehmer: Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Die Anmeldungen werden nach Eingang berücksichtigt.
Pauschale: Geschlossenes Seminar für Mitarbeitende
der Blomberg Klinik GmbH
(Bei unentschuldigtem Fehlen: Siehe Seite 7)
Veranstaltungsort: Remseder Str. 3, 49196 Bad Laer (Raum: Besprechungsraum 2)
Referent/in: Anja Blanke
Termine:
Donnerstag, 07.12.23, 13:30 - 14:30 Uhr
Anmeldung bis: 07.12.2023
Externe Teilnehmer erlaubt: Nein
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